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Bad Bergzabern Albertsweiler Obermoschel <<< zurück |
Stadtentwicklung und Stadtsanierung
Die Stadtentwicklung für das Kurstädtchen Bad Bergzabern ist mit
einer ganz besonderen Zielsetzung verbunden. Dem Prädikat
heilklimatischer Luftkurort muss entsprochen werden. Damit einher
geht eine große Verpflichtung für die künftige Stadtentwicklung.
Bad Bergzabern hat dazu ganz besondere und
hervorragende Potenziale die entdeckt, miteinander verknüpft und
gezielt entwickelt werden müssen. Daher das Leitziel: „Erholen und kuren Sie sich gesund im Süden der Pfalz mit Wasser, Wald und Wein.“
Die Einwohnerzahlen von Bad Bergzabern schrumpfen
nachweislich. Daher ist die zukünftige Tragfähigkeit von privaten
und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen auf die verstärkte
Nachfrage von „Außen“ angewiesen. Die Erweiterung des
Einzugsbereiches und die Erhöhung der Gäste- und Übernachtungszahlen
im Tourismus und Kurwesen sind entscheidend. Aber auch eine hohe
Wohnqualität kann alte und neue Bürger binden. Sanierung - eine Zukunftsaufgabe Die Bürgerinformationsveranstaltung vom 26.01.09 hatte das Ziel, den Stand der Stadtentwicklungsplanung auf zu zeigen sowie über die Sanierungsgrundlagen und die notwendige Stadtsanierung zu berichten. Bürgeranregungen wurden ebenfalls aufgenommen. Alle bisherigen Informationen belegen, dass
die Innenstadtsanierung als wichtigste Aufgabe zeitnah umzusetzen
ist. Daher wurde parallel zur Stadtentwicklungskonzeption eine
sogenannte Vorbereitende Untersucheng (VU) in Absprache mit der ADD
eingeleitet, die insbesondere die Notwendigkeit der Stadtsanierung
und deren Förderung begründet. Planungsziel ist es, die gesamte Altstadt in
das Förderungsprogramm der Stadtsanierung einzubeziehen, da die
bestehenden baustrukturellen Probleme sich fast kontinuierlich über
das gesamte Untersuchungsgebiet verteilen. Auch die Bereiche östlich
und westlich der Altstadt stehen vielfach in funktionalem
Zusammenhang mit dem Innenstadtbereich und können deshalb bei der
Förderung nicht außer Betracht bleiben. Das vorgeschlagene Sanierungsgebiet
Der von uns vorgeschlagene Geltungsbereich für das künftige
Sanierungsgebiet soll den gesamten Bereich der historischen
Altstadt, den Eingang des Kurgartens mit dem Haus des Gastes sowie
östlich den Bahnhofsbereich umfassen. Was gilt es zu beachten? Damit die Ziele und Zwecke der Sanierung erreicht werden können, bedürfen bestimmte Baumaßnahmen und Rechtsvorgänge innerhalb des Sanierungsgebiets der Genehmigung durch die Stadt Bad Bergzabern. Beispielhaft seien genannt:
Sofern Sie bauliche Veränderungen sowie o.g. Rechtsvorgänge innerhalb des Sanierungsgebiets beabsichtigen, sollten Sie sich frühzeitig an die zuständige Sanierungs-beratungsstelle der Stadt wenden. Der Stadt Bad Bergzabern steht innerhalb des Sanierungsgebiets ein allgemeines Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden zu. Hinweise zum Denkmalschutz
Viele Gebäude im Altstadtgebiet von Bad Bergzabern stehen aufgrund
der unverwechsel-baren zum Teil mittelalterlichen Baustruktur unter
Denkmalschutz. Was kann gefördert werden? Im Rahmen der Stadtsanierung können insbesondere für folgende bauliche Maßnahmen Zuschüsse aus dem Sanierungsprogramm bewilligt werden:
Eine Förderung kommt allerdings nur dann in
Frage, wenn die beabsichtigten Maßnahmen mit den Zielen der
Stadtsanierung vereinbar sind und entsprechenden Mittel zur
Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Maßnahmen, die ausschließlich der
Verschönerung und der Unterhaltung des Gebäudes dienen, können nicht
gefördert werden.
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten Für Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungs-maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets können gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden: Im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren bis zu 9% sowie in den folgenden 4 Jahren bis zu 7% (§ 7 h EStG). Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Jahr der Herstellung und in den folgenden 9 Jahren bis zu 9% (§ 10 f EStG). Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung ist eine Bescheinigung der Stadt sowie die vertragliche Verpflichtung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers zur Durchführung der Baumaßnahmen im Sinne der Stadtsanierung. Vorgehensweise bei Modernisierungsvorhaben Wenn Sie innerhalb des Sanierungsgebiets die Modernisierung Ihres Gebäudes planen oder sonstige bauliche Veränderungen beabsichtigen, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Die Stadtentwicklung Die wesentlichen Ergebnisse des Stadtentwicklungsgutachtens wurden bereits in die "Vorbereitenden Untersuchungen" (siehe unten) der Stadtsanierung integriert. Einzelthemen und Konzepte werden permanent nach planerischen Erkenntnissen und politischen Entscheidungen fortgeschrieben. Die Stadtsanierung
Vorbereitende Untersuchungen
Planwerke zu den Vorbereitenden Untersuchungen |
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