Bad Berzabern  
         
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Stadtentwicklung und Stadtsanierung

Die Stadtentwicklung für das Kurstädtchen Bad Bergzabern ist mit einer ganz besonderen Zielsetzung verbunden. Dem Prädikat heilklimatischer Luftkurort muss entsprochen werden. Damit einher geht eine große Verpflichtung für die künftige Stadtentwicklung.
Mit diesem Prädikat ist gleichzeitig eine hohe Erwartung und ein qualitativer Anspruch an die Attraktivität der Stadt Bad Bergzabern gestellt. Voraussetzungen für eine attraktive Kurstadt sind:

  • Eine attraktive Altstadt mit hoher Aufenthaltsqualität und interessantem und vielfältigem Einzelhandelsangebot

  • Ein guter Landschaftsbezug mit besonderem Erlebniswert

  • Eine gut funktionierende Infrastruktur, insbesondere für Tourismus, Kurwesen und Freizeitgestaltung

Bad Bergzabern hat dazu ganz besondere und hervorragende Potenziale die entdeckt, miteinander verknüpft und gezielt entwickelt werden müssen. Daher das Leitziel:
Kurstädtchen zum Wohlfühlen für Gäste und Bürger.

„Erholen und kuren Sie sich gesund im Süden der Pfalz mit Wasser, Wald und Wein.“

Die Einwohnerzahlen von Bad Bergzabern schrumpfen nachweislich. Daher ist die zukünftige Tragfähigkeit von privaten und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen auf die verstärkte Nachfrage von „Außen“ angewiesen. Die Erweiterung des Einzugsbereiches und die Erhöhung der Gäste- und Übernachtungszahlen im Tourismus und Kurwesen sind entscheidend. Aber auch eine hohe Wohnqualität kann alte und neue Bürger binden.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen unseres Stadtentwicklungsgutachtens die Attraktivierung der Altstadt mit den zu erwarteten Funktionen und dem Anspruch auf Gestaltwertsicherung als vorrangiges Ziel herausgestellt und konzeptionell belegt.

Sanierung - eine Zukunftsaufgabe

Die Bürgerinformationsveranstaltung vom 26.01.09 hatte das Ziel, den Stand der Stadtentwicklungsplanung auf zu zeigen sowie über die Sanierungsgrundlagen und die notwendige Stadtsanierung zu berichten. Bürgeranregungen wurden ebenfalls aufgenommen.

Alle bisherigen Informationen belegen, dass die Innenstadtsanierung als wichtigste Aufgabe zeitnah umzusetzen ist. Daher wurde parallel zur Stadtentwicklungskonzeption eine sogenannte Vorbereitende Untersucheng (VU) in Absprache mit der ADD eingeleitet, die insbesondere die Notwendigkeit der Stadtsanierung und deren Förderung begründet.

Planungsziel ist es, die gesamte Altstadt in das Förderungsprogramm der Stadtsanierung einzubeziehen, da die bestehenden baustrukturellen Probleme sich fast kontinuierlich über das gesamte Untersuchungsgebiet verteilen. Auch die Bereiche östlich und westlich der Altstadt stehen vielfach in funktionalem Zusammenhang mit dem Innenstadtbereich und können deshalb bei der Förderung nicht außer Betracht bleiben.

Das vorgeschlagene Sanierungsgebiet

Der von uns vorgeschlagene Geltungsbereich für das künftige Sanierungsgebiet soll den gesamten Bereich der historischen Altstadt, den Eingang des Kurgartens mit dem Haus des Gastes sowie östlich den Bahnhofsbereich umfassen.
Diese Abgrenzung reicht damit vom Bahnhof bis zum Kurpark und wird durch die unterschiedlichen Problemlagen der Bau- und Freiraumsituation sowie der bestehenden Nutzungs- und Verkehrsstruktur belegt.
Funktionale Zusammenhänge mit dem Innenstadtbereich in östlicher und westlicher Richtung müssen nach Notwendigkeit bei der Förderung Berücksichtigung finden.

Aktuelles Sanierungsgebiet

Was gilt es zu beachten?

Damit die Ziele und Zwecke der Sanierung erreicht werden können, bedürfen bestimmte Baumaßnahmen und Rechtsvorgänge innerhalb des Sanierungsgebiets der Genehmigung durch die Stadt Bad Bergzabern. Beispielhaft seien genannt:

  • Der Abriss von baulichen Anlagen und Teilen davon
  • Die Errichtung, Änderung sowie die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
  • Erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen
  • Der Verkauf von Gebäuden und Grundstücken
  • Die Teilung von Grundstücken

Sofern Sie bauliche Veränderungen sowie o.g. Rechtsvorgänge innerhalb des Sanierungsgebiets beabsichtigen, sollten Sie sich frühzeitig an die zuständige Sanierungs-beratungsstelle der Stadt wenden. Der Stadt Bad Bergzabern steht innerhalb des Sanierungsgebiets ein allgemeines Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden zu.

Hinweise zum Denkmalschutz

Viele Gebäude im Altstadtgebiet von Bad Bergzabern stehen aufgrund der unverwechsel-baren zum Teil mittelalterlichen Baustruktur unter Denkmalschutz.
Bauliche Veränderungen an diesen Gebäuden bedürfen somit auch der Genehmigung bzw. der Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Daher sollten Sie sich vor Baubeginn mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Verbindung setzen.
Für die Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung von Kulturdenkmälern können zudem Zuschüsse beim Landesamt für Denkmalpflege in Mainz beantragt werden.
Informationen zum Thema Denkmalschutz erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße (Herrn Jacob, Tel. 06341/940216) oder der Bauabteilung der Stadt Bad Bergzabern (Herr Heinz, Tel. 06343/70180).

Was kann gefördert werden?

Im Rahmen der Stadtsanierung können insbesondere für folgende bauliche Maßnahmen Zuschüsse aus dem Sanierungsprogramm bewilligt werden:

  • Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
  • Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Aus- und Umbau bisher ungenutzter Räumlichkeiten

Eine Förderung kommt allerdings nur dann in Frage, wenn die beabsichtigten Maßnahmen mit den Zielen der Stadtsanierung vereinbar sind und entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Maßnahmen, die ausschließlich der Verschönerung und der Unterhaltung des Gebäudes dienen, können nicht gefördert werden.
Eine Förderung mit Mitteln aus dem Sanierungsprogramm kann nur erfolgen, wenn die Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurden.

Informationen zu anderen Förderprogrammen, wie z.B. die Verbesserung der Energietechnik oder Maßnahmen der Wirtschafts-förderung u. A. können ebenfalls bei der Sanierungsberatungsstelle erfragt werden.

Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten

Für Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungs-maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets können gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden:

Im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren bis zu 9% sowie in den folgenden 4 Jahren bis zu 7% (§ 7 h EStG).

Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Jahr der Herstellung und in den folgenden 9 Jahren bis zu 9% (§ 10 f  EStG).

Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung ist eine Bescheinigung der Stadt sowie die vertragliche Verpflichtung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers zur Durchführung der Baumaßnahmen im Sinne der Stadtsanierung.

Vorgehensweise bei Modernisierungsvorhaben

Wenn Sie innerhalb des Sanierungsgebiets die Modernisierung Ihres Gebäudes planen oder sonstige bauliche Veränderungen beabsichtigen, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Teilen Sie der Sanierungsberatungsstelle der Verbandsgemeindeverwaltung vor Maßnahmenbeginn Ihr geplantes Vorhaben mit.

  2. Die Verbandsgemeindeverwaltung prüft die grundsätzliche Förderfähigkeit und vereinbart nach Bedarf einen Beratungstermin mit dem zuständigen Sanierungsberater.

  3. Der Sanierungsberater erörtert mit Ihnen das Vorhaben und prüft, ob die Ziele der Sanierung eingehalten werden und ob ggf. Änderungen ihrer Planung notwendig sind.

  4. Auf Grundlage eines abgestimmten Entwurfs und einer vorliegenden Kostenschätzung ermittelt der Sanierungsberater die mögliche finanzielle Förderung.

  5. Der Stadtrat entscheidet über die finanzielle Förderung. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt.

  6. Nach Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Neustadt schließt die Stadt mit Ihnen einen sog. Modernisierungsvertrag, der sowohl die finanzielle Förderung als auch den Umfang der beabsichtigten Maßnahmen festlegt.

Die Stadtentwicklung

Die wesentlichen Ergebnisse des Stadtentwicklungsgutachtens wurden bereits in die "Vorbereitenden Untersuchungen" (siehe unten) der Stadtsanierung integriert. Einzelthemen und Konzepte werden permanent nach planerischen Erkenntnissen und politischen Entscheidungen fortgeschrieben.

Die Stadtsanierung

Vorbereitende Untersuchungen
(91 Seiten, 10 MB als PDF zum Download)

Planwerke zu den Vorbereitenden Untersuchungen
(PDF-Format)

 
     

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